Die Welt erkunden und dabei arbeiten – was wie ein Widerspruch klingt, wird immer populärer. Vor allem jüngere Menschen kombinieren Reise und Job – auch Workation genannt.
Workations werden, vor allem unter Menschen mit Bürojobs, immer beliebter. Doch der Laptop im Gepäck und WLAN im Hotel allein reichen noch nicht aus: Wer das Büro ins Ausland verlegen und mit Sonne, Strand und Meer aufwerten will, sollte einige Dinge wissen und beachten.
Immer mehr Unternehmen bieten eine Workation an
Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen – seit den Möglichkeiten von New Work wird dieser Spruch immer öfter Wirklichkeit. Die Zeiten, in denen jeder von neun bis fünf im Büro saß, sind spätestens seit der Corona-Pandemie vorbei. Und während Remote Work früher vor allem mit digitalen Nomaden in Verbindung gebrachte wurde, wird die Frage, ob Unternehmen die Möglichkeit zum Arbeiten aus dem Ausland anbieten, zunehmend zum Normalfall.
Was ist eine Workation genau?
Leistungsstarke Laptops und die fast uneingeschränkte Verfügbarkeit des Internets machen möglich, wovon viele früher nur geträumt haben: arbeiten abseits des alltäglichen Lebens – an einem Urlaubsort in Deutschland, meist aber im Ausland. Eine Workation (Kombination der englischen Wörter work und vacation) hilft dabei nicht nur gegen das Fernweh, sondern finanziert nebenbei auch noch den Erlebnistrip. Und wenn die Brandung im Hintergrund rauscht und eine frische Brise weht, kann das auch die Kreativität und Motivation beflügeln.
Wie lange dauert eine Workation meistens?
Die erste NEWOKA-Workation-Studie ergab, dass die Hälfte der Workation-Fans ein bis zwei Wochen an einem Urlaubsort arbeiten möchten, ein Fünftel wünscht sich einen Monat und nur zehn Prozent liebäugeln mit einer Workation-Dauer von mehreren Monaten.
Ganz oben in der Rangliste der Wunschziele: Italien und Spanien, dicht gefolgt von Deutschland, Portugal und Österreich. Bei den beliebtesten Unterkünften stehen ganz klar Ferienhäuser und -wohnungen auf Platz eins. Das wichtigste Kriterium für die Auswahl des Workation-Ortes ist dabei eine schöne Umgebung.
Was hat der Arbeitgeber von der Workation?
Ein Recht auf Workation gibt es allerdings genauso wenig wie das Recht auf Homeoffice. Das heißt: Der Arbeitgeber muss einer Workation zustimmen.
Die drei Hauptgründe für Arbeitgeber, eine Workation anzubieten, sind laut NEWOKA-Workation-Studie 2
- die Steigerung der Mitarbeitenden-Zufriedenheit,
- die Erhöhung der Bindung an das Unternehmen
- und die Steigerung der Motivation.
Ist eine Workation gut für die Gesundheit?
Stress hat erwiesenermaßen negative Folgen für die psychische Gesundheit. Im Homeoffice fallen zwar gewisse Stressfaktoren weg, die das Arbeiten aus dem Büro oft mit sich bringt, dennoch findet die Arbeit von Zuhause aus im Alltagskontext statt, in dem Berufliches und Privates leicht verschwimmt.
Dies ist bei einer Workation anders. Sie verlegt die Arbeit in ein neues Umfeld, das nicht mit Alltag assoziiert ist. Mit der räumlichen Distanz vom Arbeitsort kann auch eine psychische Distanz zum Alltag entstehen und dadurch Stress reduziert werden. Personen, die eine Workation in Anspruch nehmen, können so Leben und Arbeit, Entspannung und Alltag miteinander in Einklang bringen, anstatt sie als zwei getrennte Pole zu betrachten.
Darüber hinaus erlaubt eine Workation abhängig von Beruf und Anstellungsverhältnis etwas mehr Individualität. Je nach Workload können Arbeitnehmer etwa Pausen flexibler in ihren Arbeitstag integrieren, ihren eigenen Rhythmus nutzen und somit fitter und produktiver sein – und schließlich auch erholter an den eigentlichen Arbeitsort zurückkehren. Laut der Work-From-Here-Studie kann der Aufenthalt an einem neuen Arbeitsort gar Kreativität fördern und neue Sichtweisen begünstigen.
Jedoch besteht die Gefahr, dass Störfaktoren wie eine instabile Internetverbindung oder Ablenkungen am Reiseort eher zusätzlichen Stress auslösen. Eine Workation kann für die Gesundheit also förderlich sein, bedarf dabei aber einer guten Selbstorganisation.
Klare Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen
Wenn das Recht auf eine Workation nicht im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist, muss die Zustimmung des Arbeitgebers dokumentiert werden. Sind sich Arbeitnehmer und Unternehmen einig, dass die Arbeit auch aus dem Ausland möglich ist, sollten die Einzelheiten dazu schriftlich festgehalten werden. Denn gerade bei der Kombination von Urlaub und Job ist es wichtig, klare Grenzen zu definieren: Wo hört die Arbeit auf, wo beginnt die Freizeit?
Was sollte konkret mit dem Arbeitgeber geklärt werden?
Folgende Fragen sollten dabei im Vorfeld geklärt werden:
- Wie lange soll der Workation-Einsatz dauern?
- Wie muss der oder die Angestellte erreichbar sein?
- Welche Verpflichtungen gibt es – wie etwa die Teilnahme an Meetings?
- Werden Kosten vom Arbeitgeber übernommen – und wenn ja, welche?
- Werden Überstunden vergütet und wenn ja, wie?
- Gibt es eine Arbeitszeiterfassung?
- Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sind zu beachten?
Was gilt arbeitsrechtlich bei einer Workation?
Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Workation ist, desto unkomplizierter ist die Kombination von Arbeit und Urlaub.
- Wenn das Remote-Office im Ausland nicht länger als vier Wochen genutzt wird, gibt es keinen zusätzlichen arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf.
- Wenn die Arbeit außerhalb der deutschen Grenzen allerdings länger als 183 Tage dauert, entsteht eine Steuerpflicht in dem Land, in dem die Workation stattfindet.
- Innerhalb der EU und der Schweiz ist dank der Freizügigkeitsregelung das Arbeiten grundsätzlich möglich, außerhalb der EU kann eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung notwendig sein.
Was ist bei einer Workation noch zu beachten?
Auch im Hinblick auf die Sozialversicherung sind bei längeren Workations im Ausland Vorschriften zu beachten. Findet die Workation innerhalb der EU (sowie der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) statt, gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht, sofern mindestens ein Viertel der Arbeitszeit in Deutschland absolviert wird, der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat und der Arbeitnehmer in Deutschland wohnt. Ansprechpartner ist in solchen Fällen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).